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Nationaler ATV - Kontest Allgemeine ATV-Kontest-Ausschreibung der AGAF e.V.
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Termine (allgemein):
Nationaler ATV-Kontest am 2. vollständigen Wochenende im März, Juni
und Dezember.
Zeiten: jeweils Sonnabend, 12.00 UT, bis Sonntag, 12.00 UT.
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Betriebsabwicklung:
Folgende Daten müssen ausgetauscht werden:
1. Die vierstellige CODE-Gruppe. Diese beliebige Zahl darf nicht aus
aufeinanderfolgenden Zahlen wie '1234', gleichen Zahlen wie '3333'
oder bekannten Gruppen wie '4711' oder '0815' bestehen.
Diese CODE-Gruppe darf nur im Bild übertragen werden. Als Quittung
kann die Quersumme angegeben werden ('2471': 2+4+7+1 = Quersumme 14).
2. Rufzeichen, IARU-Locator, Rapport und laufende Nummer, beginnend
mit 001. Diese Daten dürfen auch über den ATV-Ton übertragen werden.
Lange CQ-Rufe mit Bild- und Tonausstrahlung sind zu vermeiden!
Internationale ATV-Anruf- und Rückmeldefrequenzen benutzen:
144.750 MHz plus/minus 25 KHz (FM) und 144.170 MHz (SSB).
Sonderregelung fuer Mobil- und Portabelstationen:
1. Eine Mobilstation muss ihre Anlage so aufbauen, dass während der Fahrt
auf öffentlichen Strassen Funkbetrieb möglich ist (StVO beachten!).
Techn. Grenzdaten: TX-Output 75 W. Spannung aus Bordnetz 12/24 Volt.
Antennenhöhe 4 m über Grund, Antennenlänge 1.4 m.
2. Innerhalb der Kontestdauer können 2 oder mehr Standorte angefahren
werden, die mindestens 8 km Luftlinie voneinander entfernt sein müssen.
Bei jeder Verbindung muss der Standort und der zugehörige IARU-Locator
angegeben und auch im eigenen Log vermerkt werden.
3. Von weiteren Mobil- bzw. Portabel-Standorten dürfen Gegenstationen, die
gearbeitet wurden, noch einmal gearbeitet werden. Diese Mehrfach-
verbindungen müssen im Log besonders gekennzeichnet werden.
Allerdings werden nur 2 beliebige Verbindungen gewertet.
Wertung:
a). ATV-Sende/Empfangsstationen
b). ATV-Empfangsstationen.
Getrennte Wertung für jedes Band (pro Band ein Log!).
Mehrmann-Stationen müssen 1 Rufzeichen verwenden.
Crossbandbetrieb ist zugelassen. Gewertet wird das Band, auf dem gesendet
wird. Verbindungen über Transponder (Relais) werden nicht gewertet.
Punkte:
70cm:
Jede Zweiwegverbindung zählt 2 Punkte/km.
Jede Einwegverbindung zählt 1 Punkt /km.
23cm:
Jede Zweiwegverbindung zählt 4 Punkte/km.
Jede Einwegverbindung zählt 2 Punkte/km.
13cm und höher:
Jede Zweiwegverbindung zählt 10 Punkte/km.
Jede Einwegverbindung zählt 5 Punkte/km.
Mehrfachverbindungen sind zulässig. Es darf aber nur 1 Verbindung gewertet
werden. Ausnahme : Mobil- und ihre Gegenstationen (auch Empfangsstationen)
dürfen 2 Verbindungen werten.
Log:
Als Kontestlog sollte das AGAF-ATV-Universallog verwendet werden. Es wird
mit Ergebnisliste zugeschickt, wenn dem Log ein SASE (Freiumschlag)
beiliegt.
Einsendeschluss ist jeweils 15 Tage nach Kontestende.
ATV-Rapporttabelle:
B 0 Nichts zu sehen T 0 Kein Ton
B 1 Synchronimpuls sichtbar T 1 Ton unverständlich
B 2 Grosses Rufzeichen sichtbar T 2 Ton teilweise zu verstehen
B 3 Grosse Details erkennbar T 3 Ton zu verstehen, aber mit
B 4 Kleine Details erkennbar starkem Rauschen
B 5 Rauschfreies Bild T 4 Ton schwach verrauscht
T 5 Ton rauschfrei
Kontestmanager:
Günter Neef, DM2CKB, Strasse der Freundschaft 23, 19303 Polz.
Telefon (038758) 22895, e-mail: DM2CKB
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