Fakten die zweite... -------------------- A: Der "Backbone", wie Du es nennst, existiert nicht mehr, weil in Großbritannien so viele Digipeater und Mailboxen geschlossen wurden. In vielen größeren Ländern hat das "PR-Netz" außerhalb dicht besiedelter Gebiete niemals bestanden. B: Warum wurden sie geschlossen? Sicher nicht, weil sie das Internet nicht nutzen konnten! Je mehr Internet-Links benutzt werden, desto mehr Digis und Mailboxen werden wahrscheinlich dicht gemacht. Manche nur zeitweise, aber bei meiner jahrelangen Beteiligung am britischen PR-Netzwerk habe ich gelernt, dass nichts dauerhafter ist als ein "zeitweiser" Link. Eines unserer Probleme war, dass das PR-Netzwerk von Amateur-Bürokraten "entführt" wurde. Während meiner ersten Tätigkeit in PR Anfang der 80er-Jahre fand ich ich so viel Enthusiasmus wie selten unter Funkamateuren. Danach war ich einige Jahre abwesend und kehrte um 1990 zurück: welch ein Unterschied! Für alles gab es Kommissionen und Regulierungen, man brauchte eine Sonderlizenz für den Betrieb einer Mailbox und erhielt den tollen Titel "SysOp", aber es hatte kaum technische Weiterentwicklung gegeben. Es wurde eine Athmosphäre geschaffen, in der Regulierung alles bedeutete und Grundeigenschaften des Amateurfunks - Weiterbildung und Experimente - unwichtig waren. Schaut euch viele britische AX25-Mailboxen an - man nehme ein Programm "BPQ", ein "FBB", kopiere die Forward-Dateien aus einer anderen Mailbox, errichte zwei schlechte 1200 Bd-Links, fülle die Bretter mit alten Bulletins, die niemand lesen will, bleibe standhaft in der Luft, und vergesse jeden Gedanken an Weiterentwicklung oder Experimente. So langsam und unsicher das Ganze ist, wundert nicht, dass die Nutzer laufen gehen... Vor Ende der 80er-Jahre bestand Amateurfunk darin, 1. sich so zu verhalten, dass andere nicht verärgert oder gestört wurden, 2. im Falle von Experimentierlust so zu agieren, dass Regel 1 beachtet und die Bedingungen der Lizenzurkunde eingehalten wurden. In den 90er-Jahren setzten sich Pedanten/Bürokraten durch mit der Vorschrift: Die Genehmigung muss ausdrücklich Deine Betriebsweise erlauben. Das Resultat ist: ein stagnierendes, sterbendes Hobby! C: Richtig, die RSGB ist der Verursacher des Problems. Man sollte meinen, sie wäre auf Deiner Seite gegenüber der Behörde, aber nein, sie schlägt denen z u s ä t z l i c h e Vorschriften vor. Als Staatsbeamte können die dazu nicht "Nein danke" sagen; sie akzeptieren das, weil sie von der RSGB mit der Begründung "mehr Kontrolle" hereingelegt wurden. B: Die Einstellung "es funktioniert, deshalb lassen wir es so" hat Packet-Radio umgebracht, nicht das Internet oder die Handys - einfach Trägheit. Hätten wir ein PR-Netz, das quer durch Großbritannien von Nutzer zu Nutzer 56 Kilobit/sek. schaffen würde, bliebe sicher mehr Interesse dafür erhalten. C: Nein - hier in Großbritannien tötet überbordende unnötige Bürokratie das Packet-Netz, schaut Euch nur mal die Antragsformulare für den Betrieb einer Mailbox an. Ein Hochgeschwindigkeits-"Backbone"-Netz einzurichten ist unmöglich aufgrund der ganzen Einschränkungen. (A, B und C sind Insider des brit. PR-Netzes, die sich kürzlich in einer Internet-Newsgruppe äußerten - Übersetzung DL4KCK) Unter dem Titel "Tonunterträger bei 5,5MHz" schrieb Iwo, DG0CBP, in PR u.a.: ---------------------------------------------------------------------------- "Auf der Tagung in Lillehammer ist die Empfehlung des Committee C5 verabschiedet worden, die einen Entschluss des IARU-Gremiums darstellt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Diese Empfehlung wird als Standard für ATV angesehen, den es bis dahin noch gar nicht gab. Diese Empfehlung ist auf Grund praktischer Versuche durch Prof. Dr. Hellmuth Cuno DL2CH entstanden. Dabei wurde ein "durchschnittliches ATV-Bild" zu Grunde gelegt, denn die Aussendung eines genormten Testbildes sprengt bereits die g e f o r d e r t e m a x. Bandbreite von 12 MHz bei -40 dB. Dazu trägt der Tonträger, der im "Außenbereich" des HF-Trägers liegt, ein entscheidendes Maß bei. Deshalb wurde auch für den Ton ein max. Mod.-Index von 0,07 vorausgesetzt. Die Alternative zu dieser Normung war der Vorschlag aus PA, ATV nur noch OHNE begleitenden Tonträger zu erlauben, also mit Begleitton über 2mtr oder mit dem so genannten "Sound-In-Sync", bei dem der Ton digital im Synchronimpuls übertragen wird. Im Fernsehen hieß das mal: ITÜ - Intergrierte Tonübertragung. Keine neuen Sachen, aber für den Amateur sicher schwer zu realisieren. Die Einführung einer Normung für ATV war auf Drängen r e g i o n a l e r Regulierungsbehörden zwingend notwendig geworden. Ein Ausschluss von ATV für das 23cm- und 13cm-Band drohte. ... Damit (und hier kommt jetzt meine Auslegung der IARU-Empfehlung) haben wir endlich die Möglichkeit und die Instrumente, einen einheitlichen Standard für ATV-Relais DL- und EU-weit einführen zu können. Dazu wurde dieses k l e i n s t e gemeinsame Vielfache als Empfehlung verabschiedet. Raum für weitere Anwendungen ist doch durch die festgelegte Bandbreite, die eingehalten werden muss, gegeben. Warum wird das jetzt wieder als Nachteil gesehen? Dass bei einem komplexen verschachtelten Signal wie ATV mit Ton und PR-, FM- oder sonstiger Unterträger Buch geführt werden sollte, was wo und wie moduliert wird, ist schon dadurch begründet, dass AFU ein offener Funk sein muss. ... Iwo DG0CBP, DARC e.V., VHF/UHF/SHF-Referat, Koordinierung ATV" (Hervorhebungen von DL4KCK) RSGB-Relaisreferat über Aktivitäten ----------------------------------- "Seit der großen Aktivität Ende der 80er-, Anfang der 90er-Jahre ist die Nutzung der Phonie-Relais zurückgegangen, bleibt aber recht beliebt. Dafür gibt es viele Gründe, und es scheint ein Auf und Ab zu geben. Interessant ist, dass nach der Stillegung eines Umsetzers, auch wenn er selbst nicht sehr häufig benutzt wurde, die Gesamtaktivität in der Gegend zurückgeht. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass durch den Umsetzer die örtliche Amateurfunk-Gemeinde zusammenfindet, was wiederum für weitere Aktivitäten sorgt." (Übersetzung aus dem RMC-Server: DL4KCK) Stichworte aus dem Schreiben von DF7VX vom 3.11.2000 an die RegTP ----------------------------------------------------------------- "Minimalanforderung für ein möglichst beeinflussungsfreies Miteinander verschiedener FM ATV Stationen" - "Kanalbreite: 12 MHz bei -40 dB" - "Gleichzeitig soll diese Gelegenheit genutzt werden, die Parameter für ATV-Relais zu harmonisieren. Dabei wird ein kleinstmögliches Gemeinsames angestrebt" - "Tonträger 20 dB unter Bildträger und für weitere Hilfsträger eine weitere Absenkung von 3-6 dB" - "Zu der Vermeidung von Missverständnissen gilt allerdings die oben aufgeführte Gesamt-Bandbreite für eben dieses komplexe FM-Fernsehsignal im Interesse aller Nutzer" - "Einen Vorschlag an die REG. TP. , diese Nutzungen von zusätzlichen Hilfsträger Frequenzen bei der Betriebsart FM ATV nicht mehr zu ermöglichen, hat es von Seiten der Amateurfunkvereinigungen im RTA nach meinem Kenntnisstand nie gegeben." Nachzulesen im DARC-Internet-Server: ------------------------------------ "VHF/UHF/SHF-Referat des DARV e.V. Richtlinien zur Koordinierung von automatischen Stationen des Amateurfunks für Amateurfernsehen (ATV) ... In Lillehammer wurde ein allgemein gültiger Standard für ATV festgelegt, der für alle automatischen Stationen bindend ist, die zukünftig beantragt oder erweitert werden. Wichtigster Punkt ist der Abstand des Tonträgers zum Bildträger von 5,5 MHz und die Beschränkung der Tonträger auf 1 Tonträger." Stichworte aus CQ-DL 2/2001, S. 136-137 --------------------------------------- "ATV-Relais: Auflagen bei Verlängerungsurkunden?" - "Versuch eines Auswegs aus dem Koordinierungschaos" - "Neuer IARU-FM-ATV-Standard geboten" - "Kleinster gemeinsamer Nenner" - "12 MHz bei -40 dB" - "Plötzlich behördliche Restriktionen": "Es ist nur 1 Tonträger zulässig und dieser muss die Frequenz 5,5 MHz haben" - "Effektivere Frequenznutzung" - "...die alten FM-ATV-Sender auch mit anderen Tonträgern als 5,5 MHz und einer ungezählten Vielfalt von Hilfsträgern ... weiter betrieben werden können. Es gibt allerdings eine Einschränkung, und die bezieht sich lediglich auf die Gesamtbreite des Sendesignals" - "Es versteht sich wohl von selbst, dass die Frequenzen dieser Hilfsträger und auch deren Modulationsinhalte Bestandteil einer Genehmigungsurkunde sein müssen" Hellmuth Fischer, DF7VX, VHF/UHF/SHF-Referent des DARC Auskunft eines Teilnehmers der ATV-Norm-Festlegungsgruppe Lillehammer 1999: --------------------------------------------------------------------------- ... dass die Einigung auf 12 MHz Bandbreite deshalb wichtig war, weil dies in manchen Ländern bisher nicht mal als M i n d e s t-Bandbreite für FM-ATV anerkannt wurde (z.B. Italien nur 2 MHz!). PS: Weiterhin ignoriert das VUS-Referat sowohl den Erweiterungsvorschlag von Prof. Cuno, DL2CH (DARC-Referent für Zukunftstechnologien) für höhere ATV- Kanalbandbreiten als 12 MHz -40 dBc in den oberen GHz-Bändern als auch die von der ATV-Norm-Festlegungsgruppe in Lillehammer verabschiedete Fußnote mit gleicher Tendenz. ***************************************************************************** Letzte Meldung: DL4KCK @DB0KOE de:DD3JI 04.08.01 14:28 365 2077 Bytes info (zu DB0MTV) To: DARC @ DL Werter Leser, zur Vorgeschichte folgendes: Anfang des Jahres 2001 berichtete ich über die Auflagen bei verschiedenen ATV-Relais, die damals wie folgt in den Lizenzen formuliert wurde: " Der Bild-Tonträgerabstand darf für RX- und TX-Frequenzen 5,5 MHz nicht überschreiten. Die Anzahl der Tonträger ist auf einen Tonunterträger begrenzt. " Diese Auflage gab es bis zu den Zeitpunkt nicht, lediglich die Gesamtbandbreite eines Kanals wurde festgelegt. Da nach Ansicht einiger Betreiber und Benutzer dies eine unnötige Einschränkung, sogar einen Rückschritt in der Weiterentwicklung im Amateurfunk bedeuten würde ( siehe Initative zb. der AGAF, DL1EBQ ), habe ich damals gegen diese Auflage Widerspruch eingelegt. Gegenwart: Heute habe ich nun die neue, verlängerte und geänderte Lizenz für das ATV - RELAIS bekommen. Darin ist die beanstandete Auflage entfernt worden sowie unter HINWEIS folgendes zu finden: ( zuvor der Hinweis auf die Empfehlungen der IARU ) " In diesem Zusammenhang wird empfohlen 5,5MHz als Tonunterträger zu nutzen. Andere Tonunterträger bzw. Hilfsträger sind jedoch zulässig " 2 Tage zuvor hatte mich ein REGTP Mitarbeiter telefonisch darüber informiert, dass meinem Widerspruch stattgegeben werde. Auf die Frage nach weiteren Ton- und Hilfsträgern bekam ich die Antwort, dass die mit einfachem Antrag an die REGTP zu stellen seien. Damit dürfte die Sache nun zu unserer Zufriedenheit erledigt sein und weiteren Rücksprechkanälen, Linkstrecken, Fernsteuerfrequenzen oder Broadcastsignalen, innerhalb der Kanalgrenzen, nichts mehr im Wege stehen. Ich bedanke mich bei vielen für Ihre Unterstützung ! 73 de Frank Beitrag aus TV-AMATEUR 122: --------------------------- ATV-Modulationsempfehlungen der IARU als nationale Vorschrift in der Rufzeichenzuteilung durch die RegTP? Leider haben nur wenige hier den Rechtsweg gewählt und zeitgerecht Widerspruch gegen den neuen Bescheid zur Rufzeichenzuteilung für ihr ATV-Relais eingelegt. Mit dem Bescheid der RegTP vom 27.08.2001 wurde wieder Klarheit hergestellt: >...Auf den Widerspruch vom 18. Juli 2000 ergeht folgender Widerspruchsbescheid: >1.) Die in der Rufzeichenzuteilung vom 28. Juni 2000, Zuteilungsnummer 81401144, >Rufzeichen DBØGY, enthaltene Auflage mit dem Text: >"Als Ergebnis der IARU-Tagung in Lillehammer 1999 wurde erstmals eine allgemein >gültige Norm für ein ATV-Signal festgelegt. Inhalt und Voraussetzung für die >Erfüllung dieser Norm ist ein Bild-Tonträgerabstand von 5,5 MHz für RX- und >TX-Frequenzen." >wird ersatzlos aufgehoben. Konsequenz: In DL bleiben die Modulationsvorgaben auch für FM-ATV (F3F), wie gesetzlich geregelt, jedem Funkamateur in vollem Umfang erhalten. Die Wahl des oder der Ton-Unterträgerfrequenzen (6,5 MHz oder höher sind auch kommerziell üblich und technisch sinnvoll) bleibt frei und die Kompatibilität mit anderen auch ausländischen Stationen möglich. Die dem Band entsprechenden Kanalbelegungsbreiten dürfen aber (anders als kommerziell üblich 27 MHz und mehr) 18 bzw. 20 MHz bei -40 dBc nicht übersteigen! Gleiches Recht für Alle: Sollte eine solche Auflage sich noch in (s)einer Zuteilung finden und der ATV-Relaisverantwortliche nicht damit einverstanden sein, so sollte er sich, wenigstens jetzt, mit Hinweis auf den hier zitierten Bescheid an die zuständige RegTP-Stelle wenden und um Korrektur des Bescheides bitten. Heinz, DC6MR