Niederländische DGPS-Signale stören Amateurfunk in NRW ------------------------------------------------------ Im westlichen Nordrhein-Westfalen sind seit einiger Zeit DGPS-Signale mit hohen Feldstärken auf den beiden Frequenzen 439,1375 und 439,1625 MHz zu beobachten. Sie sind derart stark, dass im Raum Heinsberg Werte von deutlich über S9 gemessen wurden. Die Aussendungen kommen aus den östlichen Niederlanden und sind Teil des großräumig angelegten Differential-GPS-Systems, kurz DGPS genannt. Durch das Aussenden von exakt vermessenen Fehlerkorrekturen soll es die Genauigkeit des bekannten GPS-Systems zur Standortbestimmung auf die Größenordnung eines Zentimeters verbessern. Bislang hatte die niederländische Fernmeldebehörde die Frequenzen 438,8125, 438,8375, 438,8625 und 438,8875 MHz für DGPS-Anlagen mit bis zu einem Watt effektiver Strahlungsleistung unkoordiniert genehmigt. Die Zulassung der niederländischen DGPS-Frequenzen stößt bei nordrhein-westfälischen Funkamateuren auf Unverständnis - können sie doch mit automatischen Amateurfunk-Relaisstationen kollidieren, beispielsweise mit den 70-cm-Relaisfunkstellen in Stolberg, Ennepetal oder auf dem Kahlen Asten. Das Vorgehen der Niederländer verstößt gegen die bis dato übliche Vorgehensweise, ausreichende Schutzzonen einzuhalten und Sender nicht in der Nähe der Landesgrenzen zu positionieren. Tom DF5JL (mit Material von Ralph, DC5JQ) http://radioskala.blogspot.com update 24.4.2012: Inzwischen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) aktiv geworden. Dies geht aus einer Antwort der BNetzA auf eine Anfrage auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hervor. Danach unternahm die BNetzA im November 2011 Messfahrten, die tatsächlich die Meldungen der Funkamateure bestätigten und Hinweise auf niederländische DGPS-Stationen als Verursacher ergaben. Um die Standorte der Sender zu ermitteln, wurden weitere mobile Messeinsätze durchgeführt, nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur führte diese am 16.03.12 im grenznahen Raum mittels Messungen der Feldstärke der niederländischen DGPS-Stationen durch. Anschließend wurde am 26.03.12 eine internationale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations, WRC 2007) an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von DGPS-Sendern ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die internationale Störungsmeldung enthielt die Aufforderung, die schädlichen Störungen (harmful interference) des Amateurfunks durch die DGPS-Stationen zu beenden. Die niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Empfangs der Störungsmeldung (29.03.12) am 30.03.12 die Zuweisungskonformität der niederländischen Frequenznutzungen betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u. a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll. Nach Einschätzung der BNetzA ist davon auszugehen, dass zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen auf niederländischer Seite erfolgen werden. Bei einem Abschluss der angestrebten Vereinbarung zwischen BNetzA und der niederländischen Verwaltung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch DGPS im Frequenzbereich 438-440 MHz anzusprechen sein, sondern auch in benachbarten Frequenzbereichen. Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenswahrung möglich. Die BNetzA wird vielmehr das Ziel verfolgen, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider Seiten zu erarbeiten. Sicher wäre hinsichtlich der durch die Niederländer grenznah betriebenen DGPS-Sationen ein notwendiger Abstand zur Sicherstellung eines störungsfreien Amateurfunk-Betriebs in Deutschland von den Parametern jedes einzelnen D-GPS-Senders (Leistung, Antennengewinn, Strahlungscharakteristik), aber auch von der Topographie und vom Grenzverlauf abhängig. Bei Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen ist von einer zulässigen Feldstärke der DGPS-Signale von 20 dB über 1 µV/m an der Grenze auszugehen; dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang der DGPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz-Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung. Die Personen, die aktuell Störungen des Amateurfunks durch niederländische DGPS-Stationen gemeldet haben, wurden inzwischen telefonisch bzw. auch in schriftlicher Form über die Aktivitäten der Bundesnetzagentur informiert. Tom DF5JL http://radioskala.blogspot.com http://fragdenstaat.de/anfrage/niederlandische-dgps-signale-im-70-cm-amateurfunkband-in-nrw/